COPE-Standards

DIE REDAKTION DER ZEITSCHRIFT „GALIZIEN. STUDIEN UND MATERIALIEN“ PUBLIZIERT ENTSPRECHEND DEN COPE-STANDARDS

 

Die Autoren sind verpflichtet, ihre Texte entsprechend den im Teil „für Autoren“ genannten Regeln zu verfassen. Die eingereichten Texte werden von den Herausgebern (erste Phase) und 2 Gutachtern (Phase der Begutachtung) geprüft. Die Entscheidung, den Text in die weitere Bearbeitung zu geben, hängt von den Ergebnissen dieser Prüfung ab. ® Werden in der ersten Phase Unregelmäßigkeiten festgestellt, geht der Text nicht in die Phase der Begutachtung und wird abgelehnt. ® Auch nach der Veröffentlichung des Textes prüft die Redaktion jegliche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit seiner Präsenz in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit (insbesondere den Verdacht der Duplizierung oder des Plagiats).

 

Das redaktionelle Verfahren in den häufigsten Fällen im Detail:

 

I. Vermutung einer Doppelveröffentlichung auf redaktioneller Ebene (Autoplagiat).

Nachdem die Redaktion die Tatsache des Duplikats festgestellt hat, überprüft sie den Grad der Wiederholung anhand von Beweismaterial (mit internen IT-Tools). ® Ist der Umfang der Wiederholungen groß (im Hinblick auf die Ähnlichkeit von Inhalten und Ergebnissen), wird der Text abgelehnt und mit einer Begründung an den Autor zurückgegeben. ® Ist der Umfang der Wiederholungen gering, wird der Text mit einer Begründung und einem Vorschlag zur Beseitigung der Wiederholungen oder zur Hinzufügung von Verweisen an den Autor zurückgeschickt (bei fehlender positiver Antwort des Autors wird der Text abgelehnt). ® Wenn die Ähnlichkeiten zufällig sind und es nur wenige Ähnlichkeiten gibt, wird der Text in die weitere redaktionelle Bearbeitung gegeben.

 

II. Vermutung einer Doppelveröffentlichung nach Erscheinen des Bandes (Autoplagiat).

Nach Eingang eines externen Hinweises fahren die Herausgeber mit der Verifizierung auf der Grundlage der vorgelegten Beweise und mit den internen IT-Tools fort.

® Ist der Umfang der Wiederholung groß (im Hinblick auf die Ähnlichkeit von Inhalten und erzielten Ergebnissen), werden die Beweise mit der Bitte um Klärung an den Autor weitergeleitet. Eine zufriedenstellende Erklärung (unbeabsichtigter Fehler oder unerlaubte Veröffentlichung) hat keine negativen Folgen und wird zusammen mit dem redaktionellen Kommentar an die Person weitergeleitet, die auf die doppelte Veröffentlichung hingewiesen hat.

® Ein Schuldeingeständnis, eine unbefriedigende Erklärung oder die anhaltende Abwesenheit einer solchen Erklärung (bei mehrmaligem Versuch der Kontaktaufnahme) hat die Benachrichtigung der Redaktion der zweiten Zeitschrift, die Veröffentlichung einer Erklärung im nächsten Band über die Wiederholung der Veröffentlichung und die Benachrichtigung der Vorgesetzten des Autors zur Folge. ® Die Person, die die Redaktion auf das Duplikat hingewiesen hat und der Autor der Publikation sind über die Folgen des Verfahrens zu informieren.

® Ist der Umfang der Wiederholungen gering, wird der Autor um Erklärung gebeten. Falls die Wiederholungen versehentlich bzw. unbeabsichtigt waren (z. B. kein Querverweis, keine Anführungszeichen), wird die Redaktion im Folgeband eine mit dem Autor vereinbarte Korrektur/Erratum veröffentlichen.

® Falls die Wiederholungen absichtlich erfolgt sind, behält sich die Redaktion das Recht vor, die Vorgesetzten des Autors zu benachrichtigen und im Folgeband eine entsprechende Erklärung zu veröffentlichen. ® Die Person, die die Redaktion auf das Duplikat der Veröffentlichung hingewiesen hat und der Autor der Publikation sind über die Folgen des Verfahrens zu informieren.

® Wenn die Redaktion keine Wiederholungen findet, die ausreichen, um den Text anzufechten (siehe oben), wird die Person, welche die Redaktion auf die Zweitveröffentlichung hingewiesen hat, zusammen mit einer Begründung hiervon in Kenntnis gesetzt.

 

III. Verdacht auf ein Plagiat auf redaktioneller Ebene.

Nach der Aufdeckung eines Plagiats überprüft die Redaktion anhand des Beweismaterials, inwieweit der Text übernommen wurde (mit internen IT-Tools). ® Ist der Umfang der Entlehnung groß (offensichtliches Plagiat), wird der Text abgelehnt und mit einer Begründung und einer Bitte um Klärung an den Autor zurückgegeben. ® Eine befriedigende Erklärung (unbeabsichtigter Fehler oder mangelnde Erfahrung des Autors) hat keine negativen Folgen (außer der Ablehnung des Textes). ® Ein Schuldeingeständnis, eine unbefriedigende Erklärung oder deren fortgesetzte Abwesenheit (bei mehrmaligem Kontaktversuch) führt zur Information der Vorgesetzten des Autors und der Ablehnung des Textes. ® Der Gutachter (falls er ein Plagiat gemeldet hat) und der Autor der Publikation werden über das Ergebnis des Verfahrens informiert.

® Ist der Umfang der Entlehnung gering und resultiert sie z. B. aus mangelnden Sprachkenntnissen (bei für den Autor fremdsprachigen Texten), wird der Text mit einer Begründung und einem Vorschlag zur Tilgung der Wiederholungen bzw. dem Hinzufügen von Verweisen an den Autor zurückgegeben (bei Abwesenheit einer positiven Reaktion des Autors wird der Text abgelehnt).

® Wenn der Text selbst plagiiert ist, siehe: ® Verdacht auf Doppelveröffentlichung (I.)

® Werden keine vermeintlich unerwähnten Entlehnungen gefunden, geht der Text in die weiteren Phasen der Redaktion (nach Rücksprache mit dem Gutachter, falls dieser auf das Plagiat hingewiesen hat).

 

IV. Verdacht auf ein Plagiat in einem bereits veröffentlichten Artikel.

Nach Eingang eines externen Hinweises beginnt die Redaktion mit der Verifizierung auf der Grundlage der vorgelegten Beweise und mithilfe der internen IT-Tools.

® Ist der Umfang der Entlehnungen groß (offensichtliches Plagiat), werden die Beweise mit der Bitte um Klärung an den Autor übermittelt. Eine zufriedenstellende Erklärung (unbeabsichtigter Fehler oder mangelnde Erfahrung des Autors) hat keine negativen Folgen und wird zusammen mit einem Kommentar der Redaktion an die Person übermittelt, die der Redaktion das Plagiat gemeldet hat.

® Im nächsten Band wird die Redaktion eine Erklärung des Autors mit entsprechenden Erläuterungen veröffentlichen (bei fehlender Mitwirkung des Autors behält sich die Redaktion das Recht vor, eine eigene Erklärung zu veröffentlichen und im Falle einer unbefriedigenden Erklärung

® wie unten beschrieben vorzugehen).

® Ein Schuldeingeständnis, eine unbefriedigende Erklärung oder die dauerhafte Abwesenheit einer Erklärung (trotz mehrfachen Kontaktversuchs mit dem Autor) führen zur Veröffentlichung einer Erklärung über die Aufdeckung eines Plagiats im folgenden Band und zur Benachrichtigung der Vorgesetzten des Autors. ® Die Person, die das Plagiat an die Redaktion gemeldet hat und der Autor werden über die Folgen des Verfahrens informiert.

® Ist der Grad der Entlehnungen gering, wird der Autor um Klärung gebeten. Ist die Entlehnung versehentlich bzw. unbeabsichtigt erfolgt (z. B. kein Verweis, keine Anführungszeichen oder keine angemessene Unterscheidung), sieht die Redaktion vor, im nächsten Band eine mit dem Autor vereinbarte Korrektur bzw. ein Erratum zu veröffentlichen. ® Wurden die Wiederholungen absichtlich vorgenommen, behält sich die Redaktion das Recht vor, die Vorgesetzten des Autors zu benachrichtigen und im nächsten Band eine entsprechende Erklärung zu veröffentlichen. ® Die Person, die der Redaktion das Plagiat gemeldet hat und der Autor der Publikation werden über die Ergebnisse des Verfahrens informiert.

 

V. Zweifel an der Urheberschaft.

In Übereinstimmung mit den ethischen Standards hinsichtlich der Bekämpfung des „Ghostwriting“ (eng. ghost author; gift author – d. h. die Nichtnennung der Autorschaft oder der Mitautorschaft eines Textes) und des „guest authorship“ (engl. guest author; gift author – das Hinzufügen von Mitautoren, deren Beitrag zur Erstellung des Textes minimal oder gar nicht vorhanden ist), verlangt die Redaktion der Zeitschrift „Galizien. Studien und Materialien“ von allen Autoren, dass sie ihren tatsächlichen Beitrag zur Publikation offenlegen. Informationen hierüber werden in Form einer schriftlichen Erklärung, in der die Beteiligung und der Grad der Mitwirkung der Autoren an Texten mit mehreren Autoren angegeben wird, an die Postanschrift der Redaktion geschickt (® siehe: Register für Autoren). Diese Erklärungen werden mit den Angaben der Autoren auf der Basis von ORCID abgeglichen. ® Bei einer großen Abweichung bittet die Redaktion um eine erneute Bestätigung der Mitwirkung an dem Artikel. Im Falle eines mit Belegen untermauerten externen Hinweises, welcher die Nicht-Autorschaft oder ein vorliegendes „Ghostwriting“ behauptet, werden die Belege mit der Bitte um Klärung an den/die Autor(en) übermittelt. ® Eine zufriedenstellende Erklärung (ein unbeabsichtigter Fehler oder mangelnde Erfahrung des Autors) hat keine negativen Folgen und wird zusammen mit einem redaktionellen Kommentar an die Person weitergegeben, die der Redaktion das Problem signalisiert hat. ® Wenn der Text bereits gedruckt wurde, veröffentlicht die Redaktion im folgenden Band eine Erklärung des Autors mit einer entsprechenden Klarstellung (bei fehlender Kooperation des Autors behält sich die Redaktion vor, eine eigene Erklärung zu veröffentlichen und bei einer unbefriedigenden Erklärung ® wie unten beschrieben vorzugehen).

® Ein Schuldeingeständnis, eine unbefriedigende Erklärung oder die dauerhafte Abwesenheit einer Erklärung (bei mehrmaligem Versuch, den Autor zu kontaktieren) führen zur Veröffentlichung einer Erklärung im Hinblick auf die Unregelmäßigkeiten im folgenden Band und zur Benachrichtigung der Vorgesetzten des Autors. ® Die Person, die der Redaktion die Unregelmäßigkeit gemeldet hat und der Autor der Publikation werden über die Folgen des Verfahrens informiert.

 

VI. Verdacht auf ein ethisches Problem mit dem vorgelegten Text in der redaktionellen Phase.

Es handelt sich um eine Situation, in der der Autor des eingereichten Textes die Ergebnisse einer Untersuchung eines anderen Autors (z. B. eine Recherche, eine Bibliographie aus einem anderen Artikel) verwendet, ohne darauf zu verweisen und sie als seine eigenen darstellt, und in extremen Fällen umfangreiche Fragmente eines anderen Artikels zusammenfasst. ® Das Vorgehen der Redaktion ist wie im Falle des Verdachts auf ein Plagiat (vgl. III).

 

VII. Verdacht auf ein ethisches Problem mit einem eingereichten Text nach dessen Veröffentlichung.

Es handelt sich um eine Situation, in der die Redaktion Hinweise erhält, dass der Autor des Textes die Ergebnisse der Forschungen eines anderen Autors (z. B. eine Recherche, eine Bibliographie aus einem anderen Artikel) verwendet, ohne darauf hinzuweisen, und sie als seine eigenen darstellt und in extremen Fällen umfangreiche Abschnitte eines anderen Artikels zusammenfasst. ® Das Vorgehen der Redaktion ist wie im Falle des Verdachts auf ein Plagiat (vgl. IV).

 

VIII. Verdacht auf nicht offengelegte Interessenkonflikte.

Es handelt sich um eine Situation, in der der Autor in seinem Text Materialien ohne die Zustimmung der Rechteinhaber verwendet (z. B. lizenzpflichtiges ikonographisches Material; Abbildungen von Personen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, ohne deren Zustimmung).

 ® Bei Unregelmäßigkeiten verlangt die Redaktion vom Autor entsprechende Unterlagen, die die Rechte bestätigen. ® Reicht der Autor die erforderlichen Unterlagen nicht ein, kann der Text unter Ausschluss der strittigen Elemente veröffentlicht werden. ® Geht bei der Redaktion nach der Veröffentlichung des Textes ein Hinweis auf einen angenommenen, nicht offengelegten Interessenkonflikt ein, prüft die Redaktion die in der redaktionellen Phase eingereichten Unterlagen. ® Stellen diese sich als ungültig oder falsch heraus, wird der Fall den Vorgesetzten des Autors gemeldet. ® Die Redaktion veröffentlicht eine entsprechende Erklärung im folgenden Band, und die Person, die die Unregelmäßigkeit gemeldet hat, erhält eine entsprechende Erklärung.

 

IX. Annahme der Fälschung und Fabrikation von Daten.

Die Redaktion geht wie beim Verdacht auf Plagiat vor (vgl. III, IV).

 

X. Änderungen in der Liste der Autoren.

Änderungen in der Autorenliste dürfen nur mit Zustimmung aller Autoren auf der Grundlage einer schriftlichen Erklärung vorgenommen werden. ® Bevor Korrekturen vorgenommen werden, setzt sich die Redaktion mit jedem der Autoren in Verbindung, um eine zusätzliche Bestätigung zu erhalten. ® Soll eine Änderung nach der Veröffentlichung der Texte vorgenommen werden, veröffentlicht die Redaktion ein entsprechendes Erratum im folgenden Band.

 

XI. Vorgehen bei Verdacht eines Autors auf Aneignung von Ideen durch einen Gutachter.

Nach dem Hinweis des Autors bewertet die Redaktion das vorgelegte Beweismaterial. Der Rückgriff auf Unterstützung durch einen Experten aus dem gleichen oder einem verwandten Forschungsgebiet wird empfohlen. ® Sind die Vorwürfe berechtigt, bittet die Redaktion den Gutachter um eine Erklärung. ® Im Falle einer zufriedenstellenden Erklärung nimmt die Redaktion Kontakt mit dem Autor auf, um ihren Standpunkt zu erläutern. ® Im Falle einer unbefriedigenden Erklärung des Gutachters bittet die Redaktion die durch den Gutachter vertretene Institution, den Fall eingehend zu prüfen. ® Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, wird der Gutachter von der Liste der Gutachter gestrichen und der Autor über den endgültigen Ausgang der Sache informiert.   

 

Bei der Entwicklung der oben dargestellten Verfahren wurden Diagramme von folgenden Seiten verwendet:

https://publicationethics.org/files/Full%20set%20of%20Polish%20flowcharts.pdf [Zugriff: 23.10.2019];

https://ekulczycki.pl/warsztat_badacza/podnoszenie-standardow-wydawniczych-polskich-czasopism-diagramy-cope/ [Zugriff: 23.10.2019].

 
 
 

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